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BDSG – das Bundesdatenschutzgesetz

Dieses Gesetz gilt, wenn personenbezogene Daten „automatisiert“ verarbeitet werden…also am PC. Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten in Papierform ist generell unzulässig.

Doch es gibt noch mehr Vorschriften/Gesetze/Verpflichtungen für Unternehmen in Deutschland!

Kennen Sie z.B. das Telemediengesetz oder das Telekommunikationsgesetz? Wissen Sie, was das öffentliche Verfahrensverzeichnis ist oder was die internen Verfahrensübersichten sind?

Vielleicht brauchen Sie aber auch Hilfe bei Ihrer Unternehmenswebsite – es gibt auch Pflichten für Websitebetreiber, wie z.B. die Impressumspflicht.

Jede personenbezogene Datenverarbeitung bedarf einer gesetzlichen Grundlage – darf nur zu einem bestimmten, vorher genau festgelegten Zweck  erfolgen.

Ansonsten ist sie unzulässig und Strafen, sowie Imageverlust des Unternehmens drohen!

 

EU-DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die europaweit gültige DSGVO in Kraft.

Ist demnach auch Ihr Unternehmen verpflichtet, das Datenschutzgesetz zu beachten und einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

Welche Unternehmen müssen einen DSB bestellen?

Warum Datenschutz?

Wie kann man Daten nutzen?

 

So wird es einfacher

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