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Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Wenn mehr als neun Personen, personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, muss ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen bestellt werden.

Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein, aber auch ein „Externer“.

Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt oder wie es juristisch heißt, „die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit“.

 

Welche Aufgaben hat ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

 

Eine der Hauptaufgaben eines Datenschutzbeauftragten ist laut BDSG:

 

auf die Einhaltung des Datenschutzrechts hinzuwirken.

Natürlich hat ein Datenschutzbeauftragter noch viele weitere Aufgaben:

  • Erbringen von Fachkundenachweisen/Weiterbildungen
  • Erstellung/Führen der Verfahrensverzeichnisse
  • Erstellen/Führen der Verarbeitungsübersichten
  • Protokollierung der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Erstellung einer Verpflichtung der Mitarbeiter nach BDSG
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Unterstützung auch der Betroffenen
  • Durchführung der Vorabkontrollen usw. usw.

 

 

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig verursacht dies zusätzlichen Aufwand und Kosten und steht somit im direkten Konflikt zum Unternehmensziel, so kosteneffizient wie möglich zu arbeiten. Es ist also notwendig zu prüfen, ob die Bestellung eines internen- oder eines externen Datenschutzbeauftragten die richtige Lösung ist.

Beide Varianten haben ihre Vorteile und daher muss man diese für jedes Unternehmen individuell und detailliert gegenüberstellen!

 

            Vor- und Nachteile 

 

 

 

 

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