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Inova-IT – Ihr Berater in Sachen Datenschutz

Neu: Unser Datenschutzportal

Jetzt Zugang anfragen und einfacher Datenschutzkonform werden

 

Die EU-DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft und stellt große und kleine Unternehmen vor eine schwierige Aufgaben.

Empfindliche Strafen, in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes, können kleine und große Unternehmen treffen wenn die Voraussetzungen für den Datenschutz nicht eingehalten werden.

Dabei muss jedes Unternehmen welches personenbezogene Daten digital verarbeitet verschiedene Dokumentationen vorweisen können und bestimmte Regeln befolgen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Es ist sehr wahrscheinlich das Sie betroffen sind. Da nahezu jedes Unternehmen auf die eine oder andere Art personenbezogenen Daten erhebt, digital verarbeitet oder speichert, müssen Sie handeln um keine Strafen zu riskieren.

Je nach Art der Daten, Unternehmensgröße und anderen vielfältige Faktoren reicht das Spektrum der vorgeschriebenen Aktionen das anlegen und pflegen spezieller Dokumentation bis hin zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Assistenten um grob festzustellen zu welchen Aktionen Sie vom Gesetzgeber verpflichtet sind.

 

Zum Assistent

 

Wie werde ich möglichst einfach Datenschutzkonform?

Wir bieten ein Datenschutzportal an mit dem wir die notwendigen Schritte für Sie vereinfachen und Sie auf dem laufenden halten.

Da die Voraussetzungen schwierig zu bestimmen sind, ist immer auch eine persönliche Betreuung durch unsere geschulten Mitarbeiter mit dabei.

Klicken Sie den folgenden Link und schicken Sie uns über das kurze Formular in 2 Minuten eine Anfrage. Wir kontaktieren Sie für kostenloses und unverbindliches Erstgespräch wo wir Ihnen genau erklären wie der Vorgang für Sie abläuft.

 

Zum Anfrageformular

 

Datenschutz ist für uns alle wichtig und wird in diesen Zeiten auch immer wichtiger, denn

Datenschutz ist ein individuelles Grundrecht für alle „natürlichen“ Personen.

Jeder Mensch hat dieses Grundrecht auf Datenschutz bzw. auf die s.g. informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht ist niedergelegt in Art. 2 Absatz 1, 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes (GG), Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta).

Beinahe jeden Tag hört man neue Horrormeldungen zum Thema Missbrauch von Daten und wo wieder Daten abgehört wurden.
 
Schützen Sie sich, Ihr Unternehmen und auch Ihre Angestellten/Arbeitnehmer!

 

Wir helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

 

Was wir für Sie und Ihr Unternehmen unter anderem tun können lesen Sie unter unserem Reiter „Infos“ – Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen? 

 

 

 „Wenn mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Weil diese Aufgabe einiges an Spezialwissen erfordert, nehmen immer mehr Unternehmen das Know-how der Inova-IT in Anspruch.

 
Sie haben Interesse an einem kostenlosen Angebot oder einer Beratung?

Schreiben Sie uns über unser Datenschutzportal